Forschungsseminar

„Politik und Wirtschaft“

 

 

Protokoll zur Sitzung vom 22.01.2009

 

Beginn: 17.15 Uhr

Ende: 19.05 Uhr

Ort: Marschnerstr. 31, R. 103

Leitung: F. Quaas

Protokoll: G. Quaas

 

Anwesende: Bräutigam, L.; Engelmann, U.; Quaas, F.; Quaas, G.; Thalemann,G.; Thieme, S.

 

 

Tagesordnung:

 

Diskussion eines Entwurfs des 1. Kapitels der Dissertationsschrift von S. Thieme: „Das Subsistenzrecht. Begriff, ökonomische Tradition und Konsequenzen“

 

Es lagen sowohl der Entwurf des Kapitels als auch eine Kurzfassung vor.

 

Nach einem einleitenden Referat, das bis 18.00 Uhr dauerte und in dem die bisherige und die weitere Entwicklung des erreichten Erkenntnisstandes dargelegt wurden, konzentrierte sich die Diskussion zunächst auf die Frage, ob das zugrunde liegende philosophische Konzept – expliziert am Beispiel der „Regel“ (S.15) und des „sozialen Zusammenhanges“ – geeignet ist, als Rahmen für die zentralen Begriffe der Viabilität und der Subsistenz zu dienen.

 

Vorgeschlagen (aber nicht angenommen) wurde, den Begriff der Regel weiter zu fassen, insbesondere nicht auf soziale Beziehungen einzuschränken; den Begriff der Gesellschaft (mit dem Individuum als kleinste Einheit) zu überdenken; die Rolle des Normativen in der Arbeit, aber auch bei der Bestimmung des Existenzminimums, klarer herauszuarbeiten.

 

Anlass für den zuletzt genannten Vorschlag war der Streitpunkt, ob man den Begriff des „gesellschaftlich definierten Existenzniveaus“ werturteilsfrei objektivieren kann.  

 

Aufgeworfen wurde die Frage, ob man nicht zwischen „gesellschaftlich festgelegtem Existenzminimum“ und „Existenzminimum“ unterscheiden müsse, wenn man eine kritische Position dazu einnehmen wolle.

 

Das angebliche Paradoxon, wie einige Menschen unter dem Existenzminimum leben könnten, wurde von G. Thalemann mit dem Hinweis auf die Durchschnittbildung aufgelöst.

 

Die Bestimmung des Verhältnisses von Viabilität und Subsistenz wurde von der Mehrheit der Teilnehmer akzeptiert, von einem aber genau umgekehrt gesehen.

 

G. Quaas wies drauf hin, dass die Theorie des Haushaltes durch Implementierung eines Zeitfaktors ergänzt werden könne, um den ständig notwendigen Konsum von Lebensmitteln zu erfassen, und dass es für Haushalte ein steuerrechtliches Analogon zur Abschreibung geben müsse. Das wurde interessiert zur Kenntnis genommen, scheint aber nicht in die geplante Arbeit zu passen. 

 

Es wurde vorgeschlagen, die normative Basis der Arbeit explizit auszuweisen, aber nicht weiter zu begründen. Das Recht auf Leben könnte als Basis ausreichend sein, um das Subsistenzrecht abzuleiten.

 

Die Betreuerin schätzte ein, dass die Arbeit zwar erst begonnen wurde, aber doch schon beträchtlich vorangekommen sei.

 

 

Für die Richtigkeit:

G. Quaas